AGB der Tucek GmbH

§ 1 Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich
§ 2 Datenschutz
§ 3 Angebot und Vertragsabschluß
§ 4 Lieferbedingungen
§ 5 Prüfung und Gefahrenübergang
§ 6 Vertragsabschluß im Fernabsatz (Verbraucher)
§ 7 Preise und Konditionen
§ 8 Zahlungsbedingungen
§ 9 Eigentumsvorbehalt
§ 10 Gewährleistung
§ 11 Schadenersatz und Haftungsbeschränkungen
§ 12 Salvatorische Klausel
§ 13 Aufrechnungsverbot
§ 14 Schlußbestimmungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich

1.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen werden ausnahmslos unter Anwendung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt.

1.2. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen und Rechtsbeziehungen, sofern und soweit in dem jeweiligen Rechtsverhältnis schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wird bzw. wurde.

1.3. Eventuell vom Vertragspartner verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen erlangen auch dann keine Wirksamkeit, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Ausschließlich bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung können daher abweichende Erklärungen des Vertragspartners zum Vertragsinhalt werden.

1.4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten selbst dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners Lieferungen, Leistungen oder dergleichen vorbehaltlos ausführen.

1.6. Diese sind in der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Fassung gültig, wobei wir uns das Recht vorbehalten, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern.

1.7. Mit der Auftragserteilung bzw. spätestens mit der Entgegennahme der von uns geschuldeten Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als vom Käufer anerkannt.

§ 2 Datenschutz

2.1. Die von Ihnen erhaltenen persönlichen Daten werden gemäß dem derzeit geltenden österreichischen Datenschutzgesetz verwaltet.

2.2. Die Weitergabe Ihrer Daten geschieht aus Gründen der Werbung, Information, kundenorientierter Angebotsentwicklung oder dgl und erfolgt ausschließlich in Rücksprache mit uns auf Vertrauensbasis gebundene Unternehmen.

2.3. Gegen die Weitergabe Ihrer Daten können Sie binnen 14 Tagen schriftlich Widerspruch erheben, andernfalls von Ihrer Zustimmung ausgegangen wird.

§ 3 Angebot und Vertragsschluß

3.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Katalogen, Webseiten und dergleichen enthaltenen Produktangaben sind nur dann verbindlich, wenn in unserem Angebot ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

3.2. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Verkäuferin die Annahme des Auftrages bzw. Bestellung schriftlich bestätigt oder nach Erhalt des Auftrages bzw. der Bestellung die Ware ausliefert. Mündlich erteilte Zusatzaufträge über den Inhalt der bisherigen Auftragsbestätigung hinaus werden schriftlich bestätigt und in Rechnung gestellt.

3.3. Abgabe der Waren ist ausschließlich in haushaltsüblichen Mengen möglich. Sollten wir annehmen müssen, daß die Waren zum Wiederverkauf bestimmt sein sollten, wird die Bestellung von uns unter Ausschluß jeder diesbezüglichen Haftung umgehend storniert. Die Verkäuferin ist zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt und hält der Käufer uns diesbezüglich schad- und klaglos. Ausgenommen davon sind Kunden die der Verkäuferin nachweislich als Wiederverkäufer registriert sind .

3.4. Die Verkäuferin ist zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt, sofern Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die aufzeigen, dass der Vertragspartner nicht (mehr) kreditwürdig ist.

§ 4 Lieferbedingungen

4.1. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Verkäuferin vereinbart und versteht sich stets unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände undv Hindernisse – unabhängig davon, wo diese Umstände gelegen oder eingetreten sind – insbesondere Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- uns Betriebssperre und Fälle höherer Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeglicher Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materiallieferungen und dergleichen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Fall eventuell gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.

4.2. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen sowie deren Fakturierung bleiben der Verkäuferin uneingeschränkt und ausdrücklich vorbehalten.

4.3. Die Versandspesen sind auf der Homepage der Tucek GmbH (www.salzkontor.at) zu ersehen

4.4. Die Bestellung erfolgt per Nachnahme, Vorauskasse oder mit Bezahlung über Paypal; Großhandelsbestellungen können auch auf Rechnung ausgeliefert werden.

4.5. Bei Lieferverzug über die Dauer von 8 Wochen hinaus können beide Vertragspartner nach Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Schadenersatz wegen Liefer- bzw. Leistungsverzuges ist ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 3% des Lieferwertes, begrenzt.

4.6. Die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die Verkäuferin zusätzlich zum Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten. Die Verkäuferin behält sich in diesem Fall die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen gegen den säumigen Vertragspartner ausdrücklich vor.

§ 5 Prüfung und Gefahrenübergang

5.1. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung erfolgt der Versand nach Wahl des Verkäufers und unversichert auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben wurde.

5.2. Soweit sich der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft des Verkäufers an den Vertragspartner, an diesen über.

5.3. Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Erhalt derselben auf Vollständigkeit, Mängel sowie Übereinstimmung mit Rechnung bzw. Lieferschein zu überprüfen. Der Vertragspartner trägt allein das Risiko, dass Kapazität, Verwendbarkeit, Eignung und dergleichen mit seinen Wünschen übereinstimmen. Unterbleibt eine unverzügliche Rüge, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert und genehmigt; es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, welcher zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar war. Diesen Umstand hat der Vertragspartner zu beweisen.

5.4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht die Verweigerung der Annahme der Lieferung!

5.5. Vorstehende Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Vertragspartner.

§ 6 Vertragsabschluß im Fernabsatz (Verbraucher)

6.1. Der Käufer kann innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der bestellten Ware ohne Angabe von Gründen vom im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten.

6.2. Der Käufer hat die empfangene Ware zurückzustellen und dem Verkäufer ein angemessenes Entgelt für Benützung sowie eine Entschädigung für die damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes zu bezahlen.

6.3. Bei versiegelter Ware erlischt das Rücktrittsrecht automatisch, wenn die versiegelte Ware geöffnet bzw. die Versiegelung beschädigt wurde. Ein Vertragsrücktritt ist in diesem Fall ausgeschlossen und ist die Ware vollständig zu bezahlen.

6.4. Der Rücktritt muß schriftlich oder durch rechtzeitige Rücksendung der Ware erklärt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Poststempels.

6.5. Der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten:

Tucek GmbH, Schwarzenbach 73, 5360 St. Wolfgang, office@salzkontor.at

6.6. Die Folgen des Rücktrittes sind die Rückabwicklung der beiderseitigen Leistungen Zug um Zug. Die Rücksendekosten sind vom Käufer zu tragen.

§ 7 Preise und Konditionen

7.1. Die Verkäuferin behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsabschluß Preiserhöhungen – insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – eintreten.

7.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

§ 8 Zahlungsbedingungen

8.1. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ist der Rechnungsbetrag prompt nach Erhalt der Ware bzw. Rechnungsstellung ohne jeden Abzug spesenfrei zur Zahlung fällig.

8.2. Soweit vom Vertragspartner geschuldete Zahlungen nicht termingerecht einlangen, werden ab Fälligkeit bis zum tatsächlichen Zahlungseingang Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz vereinbart. Die Geltendmachung eines abweichenden darüberhinausgehenden Schadens bleiben dem Verkäufer vorbehalten.

8.3. Es werden Mahnspesen pro Schreiben in Höhe von EUR 15,– vereinbart.

8.4. Die Verkäuferin ist – trotz anderslautender Bestimmungen des Vertragspartners – berechtigt, Zahlungen auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, so ist die Verkäuferin berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher entstandener Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis im Eigentum des Verkäufers. Bei Teillieferungen gilt dies sinngemäß.

9.2. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von einer Pfändung oder einer sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Beeinträchtigung oder Gefährdung unserer Ware oder der für uns bestehenden sonstigen Sicherheiten unverzüglich zu benachrichtigen.

9.3. Vor Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Vertragspartner auf das Eigentum der Verkäuferin hinzuweisen und diese unverzüglich zu unterrichten. Der Vertragspartner hat das Eigentum des Verkäufers deutlich sichtbar zu kennzeichnen.

9.4. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zum Verkäufer oder bei Vermögensverfall des Vertragspartners darf die Verkäuferin zur Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Vertragspartner unangemeldet betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

9.5. Die Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes oder die Pfändung des Vorbehaltsgegenstandes gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

9.6. Der Vertragspartner tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus zur Sicherheit an die Verkäuferin ab. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung ermächtigt, solange er seiner Saldierungspflicht der Verkäuferin gegenüber nachkommt. Dessen ungeachtet ist die Verkäuferin im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht insbesondere im Falle eines Zahlungsverzuges oder einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahren Gebrauch machen.

9.7. Auf Verlangen hat der Vertragspartner die abgetretene Forderung zu benennen und alle erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen sowie den Schuldner die Abtretung nachweislich mitzuteilen.

9.8. Der Verkäufer darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen

9.9. Für Test- oder Vorführzwecke gelieferte Ware bleiben im Eigentum des Verkäufers. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit dem Verkäufer über den Test- oder Vorführzweck hinaus verwendet werden und sind unverzüglich nach Aufforderung zurückzustellen.

§ 10 Gewährleistung

10.1. Die Gewährleistung beinhaltet Nachbesserung des vom Vertragspartner bewiesenen Mangels, gegebenenfalls Ersatzlieferung, wobei die entstehenden Kosten für Transport vom Verkäufer getragen werden.

10.2. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. der Ersatzleistung hat der Vertragspartner das Recht, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

10.3. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist der Käufer verpflichtet, sämtliche Aufwendungen unverzüglich zu ersetzen.

10.4. Sofern die Verkäuferin fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.

10.5. Ansonsten richten sich allfällige Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Schadenersatz und Haftungsbeschränkungen

Schadenersatzansprüche wegen Sachmängel oder Verletzung von positiven bzw. negativen Vertragsinteressen werden nur bei Vorsatz berücksichtigt. Wir haften nur wegen vorsätzlicher, bzw. grob fahrlässiger Pflichtverletzung unserer Mitarbeiter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für leicht fahrlässige Verletzung der vertraglichen Pflichten haften wir bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, wobei das Ausmaß durch den Kaufpreis der bestellten Ware begrenzt ist.

§ 12 Salvatorische Klausel

12.1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

12.2. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen unverzüglich solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen.

§ 13 Aufrechnungsverbot

13.1. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Verkäuferin ist nur mit gerichtlich festgestellten oder ausdrücklich schriftlich anerkannten Gegenforderungen zulässig.

13.2. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für Verbraucher (§ 6 Abs. 1 Z 8 KSchG)

§ 14 Schlußbestimmungen

14.1. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist St. Wolfgang.

14.2. Es ist österreichisches Recht anzuwenden.

14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Ischl. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.

Stand April 2013